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Die BBP.OOD Gesellschaft befasst sich mit der Entwicklung, Herstellung und Zertifizierung von Bio-Produkten, insbesondere zu medizinischen Zwecken. Der Standort Bulgarien wurde gewählt, um Auseinandersetzungen mit übereifrigen deutschen Ämtern aus dem Wege zu gehen.

EU-Siegel für Bioprodukte

Ab 01. Januar 2009 wird ein neues europäisches – verpflichtendes – EU-Logo für ökologische Produkte eingeführt. Wie es genau aussehen soll, steht allerdings noch nicht fest. Bestehende einzelstaatliche oder private Siegel können jedoch weiterhin ergänzend angebracht werden.
Bis zur Einführung des Logos hat die EU-Kommission, Durchführungsbestimmungen für die neue EG-Öko-Verordnung zu erarbeiten. Bislang gibt es dafür keinen genauen Zeitplan - allerdings erwarten die Landwirtschaftsverbände die ersten Vorschläge dazu im Herbst ds. Jahres.
Die neue Verordnung (EG) 834/2007)umfasst eine Reihe von Grundsätzen für die ökologische Erzeugung sowie neue Einfuhr- und Kontrollregelungen.

Ziele

Für Verbraucher sollen durch das Öko-Siegel ökologische Erzeugnisse EU-weit leichter erkennbar werden. Landwirte sollen auf dem schnell wachsenden europäischen Markt für Ökoprodukte von den klaren Regeln des Öko-Siegels profitieren.

Bedingungen

Das Öko-Logo darf nur angebracht werden, wenn mindestens 95 Prozent der Zutaten ökologischen Ursprungs sind. Auch bei nichtökologischen Erzeugnissen können Zutaten ökologischen Ursprungs auf einer Zutatenliste angegeben werden. Die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) bleibt verboten. Die Verordnung stellt klar, dass die auf 0,9 Prozent festgesetzte allgemeine Obergrenze für das unbeabsichtigte Vorhandensein von zugelassenen GVO auch für ökologische Erzeugnisse gilt. Bis zu diesem Schwellenwert müssen Verbraucher nicht durch einen Aufdruck informiert werden.

Derzeitige Rechtslage

Die Europäische Öko-Verordnung oder EG-Öko-Verordnung - Verordnung (EWG 2092/91) - basiert auf freiwilliger Basis und regelt die Verwendung eines "EU-Biosiegels"; in deutscher Sprache sind die Bezeichnungen "Biologische Landwirtschaft" und "Ökologischer Landbau" zulässig. Sie wird zum 01. Januar 2009 aufgehoben.
In Deutschland wird das EU-Siegel bisher wegen des größeren Bekanntheitsgrades des staatlichen deutschen Siegels und der Logos der Anbauverbände relativ wenig verwendet.
In Deutschland gibt es derzeit acht ökologische Anbauverbände (Biokreis, Bioland, Biopark, Demeter, Ecoland, Ecovin, Gäa und Naturland), die sich durch Größe, Tätigkeitsbereich und regionaler Ausbreitung unterscheiden. Diese Verbände geben für Ihre Mitgliedsunternehmen verpflichtende Richtlinien für die Erzeugung und Verarbeitung im Landbau – die klar über die Standards der EG-Öko-Verordnung hinausgehen – heraus.
Seit 2001 wurde in Deutschland außerdem das freiwillige Bio-Siegel (sechseckiges, grün-schwarz-weißes-Symbol) eingeführt (Öko-Kennzeichnungsgesetz, Öko-Kennzeichnungsverordnung). Seitdem können Unternehmen – unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem der Anbauverbände – ihre Produkte kennzeichnen, wenn sie diese nach den Vorschriften der EG-Öko-Verordnung herstellen. Wie alle Gütesiegel, soll auch das Bio-Siegel eine Orientierungshilfe für den Verbraucher bieten.
Sowohl die EG-Öko-Verordnung als auch die verbandsinternen Regelungen verlangen eine jährliche Überprüfung der Einhaltung der jeweiligen Richtlinien. Der Betrieb ist nach erfolgreicher Kontrolle – durch staatlich zugelassene Kontrollstellen – und Ausstellung eines Zertifikats dazu berechtigt, seine Waren mit einem Bio-Siegel zu kennzeichnen. Voraussetzung dafür ist, dass sich das Unternehmen bei einer der staatlich zugelassenen Kontrollstellen angemeldet hat und somit eine EG-Kontrollnummer vorweisen kann.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)ist für die Mitteilungspflichten, die sich aus der vorgenannten Verordnung und des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG) ergeben, verantwortlich und wirkt bei der Weiterentwicklung der EG-Öko-Verordnung mit.





Wirksamkeit eines Kamelmilch-Pflegepräparates bei Psoriasispatienten

Die Psoriasis ist wahrscheinlich ebenso alt wie die Menschheit. Sie wurde als Schuppenflechte schon in der Bibel beschrieben. Hippokrates kannte dieses Leiden; der griechische Arzt und Anatom GALENOS VON PERGAMON verwendete erstmals den Begriff PSORIASIS. Zu dieser Zeit konnten Psoriasis, Lepra und Skabies noch nicht eindeutig differenziert werden, so dass die Erkrankten gleichermaßen als Aussätzige bezeichnet wurden.
Heute wissen wir, dass es sich um eine erbliche Systemerkrankung handelt, bei der nicht nur die Haut, sondern auch die Gelenke befallen werden. Es gibt unzählige Formen dieser Krankheit, jeder Psoriatiker hat seine eigene Psoriasis mit eigenen Symptomen und unterschiedlicher Behandlung.
Vor einiger Zeit lassen Präparate auf Kamelmilchbasis Psoriatiker wieder hoffen, da nicht nur Linderung, sondern Heilung möglich zu sein scheint.
Kamelmilch wird im Vergleich zu anderen Milchsorten wie Stuten-, Kuh-, Ziegen-, und Mut-termilch als besonders hochwertig eingestuft.
Bei dem Präparat CAMELK-PSORALAIT handelt es sich nicht um eine Antipsoriasissalbe, sondern um ein deklariertes Pflegepräparat, das als Basistherapie z. B. nach Dithranol, UVB, PUVA, Vitamin-D-Derivaten bereits in Israel und USA mit positivem Effekt angewandt wird.
CAMELK-PSORALAIT ist eine 40%ige Kamelmilchzubereitung. Die verwendete Kamelmilch wird NICHT pasteurisiert. Durch ein patentiertes Verfahren bleiben die Wirkstoffe (Immun-globuline, Vitamine, Mineralien) erhalten. Laut Herstellerangaben wurde die Herstellung weltweit patentiert. Das Präparat ist in Israel und den USA zugelassen und bereits auf dem Markt. Die Zulassung in der EU ist ebenfalls erteilt.
Bestandteile des Präparates sind u. a. Kamelmilch, Wasser, Urea, Sulfur, Glyzerin, Lanolin, Jojoba, Sheabutter, Vitamin E, Milch- und Zitronensäure, Panthenol und Parabene. Das Prä-parat ist antibiotika- und kortisonfrei und kann zur Pflege trockener, leicht schuppender, irritierter und beanspruchter Haut verwendet werden.
Auf die zahlreichen klinischen Studien will ich an dieser Stelle nicht eingehen. Bei Bedarf können wir Sie Ihnen mailen.
Fazit: Psoriasispatienten können von der Wirkung der Kamelmilch nach Abklingen des akuten Schubes und zur Entschuppung profitieren. Die Wirksamkeit der Kamelmilch ist den Beduinen seit hunderten von Jahren bekannt. Bei Magen-Darm-Problemen oral, bei Hautproblemen äußerlich appliziert, dient sie den Beduinen als traditionelles Heilmittel. Kamelmilch wird zunehmend bei nicht entzündlicher, leicht irritierter Haut angewendet. Durch das patentierte Herstellungsverfahren bleibt die antibakterielle und antioxidative Wirkung erhalten.


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